Meinungen und Faktensammlung
Elektrosmog / Mobilfunk
Ú
Ú
Ú ........... Titel
jeweils anklicken
Gesundheitliche
Beschwerden
Was die Ämter wissen
Medizinisches
Elektrosensibilität:
Wie erkennen? (Text
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Werden wir alle elektrosensitiv? (Text
wird erst beim Anklicken geöffnet)
Was
ist gepulste Mobilfunk-Strahlung? (PDF) (Text
wird erst beim Anklicken geöffnet)
3 DVD´s zum Thema Mobilfunk
(Text wird erst beim Anklicken geöffnet)
Wirtschaftliches
Technisches
Argumente
gegen die Zurückweisung von Antennen-Moratorium
Elektrosmog und Mobilfunk -
Kontroverse ohne Ende?
Gesundheitliche
Beschwerden:
Nachfolgend aufgelistet jene gesundheitlichen Beschwerden, die im
Zusammenhang mit gepulster Sendetechnik beobachtet wurden („kursiv“
= Forschungsergebnisse):
Schädigungen
der Erbsubstanz, Störung der Zellkommunikation, Beeinflussungen des
Zentralen Nervensystems: Öffnung der Blut-Hirnschranke, EEG-Veränderungen,
Reduzierung des Lernvermögens, Schwächung des Immunsystems, Beeinträchtigung
des Hormonsystems, erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen, Neigung zu
Unfruchtbarkeit, Missbildungen und irreguläre Schwangerschaftsverläufe,
Kopfschmerzen,
Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten,
Erschöpfungszustände, Müdigkeit, Depressionen, Reizbarkeit,
Verhaltensstörungen bei Kindern wie Hyperaktivität und Aggressivität, Lernstörungen (ähnlich dem ADS-Syndrom), Schreibabies, Wachstums-
und Entwicklungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck,
Ohrengeräusche (Tinnitus), Schwindel,
Augenreizungen, Sehstörungen, Blutbildveränderungen (rote Blutkörperchen
reifen nicht mehr voll aus. Es kommt zu anämie-ähnlichen Symptomen),
Verklumpungen der roten Blutkörperchen: Thrombosegefahr steigt,
Augen-, Ohren- und Gehirntumore.
Erkenntnisse aus Studien:
Biologische Effekte
hier anklicken
Zusammengestellt von der Umweltorganisation Diagnose-Funk
Ein neues Krankheitsbild:
Das Mikrowellensyndrom
hier anklicken
Dr. C.
Waldmann-Selsam, Dr. U. Säger, Ärzteinitiative Bamberger Appell
Was die Ämter wissen:
Bundesamt für Gesundheit (Zitate):
Bern, 16.03.2007
- Der Bundesrat hat einen Bericht zum Risikopotential von drahtlosen
Netzwerken verabschiedet. Der Bericht hat das Strahlungspotential,
die Gesundheitsrisiken, die Datensicherheit und den Regelungsbedarf
von drahtlosen Netzwerken wie Bluetooth, WLAN oder das neue WiMAX
untersucht. Zum heutigen Zeitpunkt wird kein Regelungsbedarf
festgestellt, weder was die steigende Anzahl an Hotspots (Bereiche
mit kabellosem Internet-Zugang) anbelangt, noch hinsichtlich der
Strahlung oder der Gesundheitsrisiken.
Die Risikoabschätzung zeigt nach
aktuellem Wissenstand keinen Regelungsbedarf.
Das am 12. Februar 2007 gestartete nationale Forschungsprogramm
,Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit" wird sicher
dazu beitragen, den Kenntnisstand über die besonderen
Eigenschaften der Strahlenbelastung durch drahtlose Netzwerke zu
verbessern.
Bericht in Erfüllung des Postulates 04.3594 Allemann
vom 8. Oktober 2004
O
Festgestellt wurde beispielsweise, dass hochfrequente EMF von
Mobilfunktelefonen schwache Veränderungen der Hirnaktivität
verursachen können. (S18)
O
Offen sind weiterhin die
Fragen bezüglich einer postulierten Elektrosensibilität bestimmter
Personen, sowie einer allfälligen besonderen Empfindlichkeit von
Kindern. (S18)
O
Zudem erfolgt die
technologische Entwicklung drahtloser Netzwerke rasant. (S19)
O
In Zukunft könnte die
Strahlenbelastung grösser werden, da immer mehr Arbeitsplätze und
Haushalte mit WLAN ausgestattet werden und zudem bei neueren
Technologien die maximale Sendeleistung grösser ist. Es werden auch
immer mehr flächendeckende WLANs über ganze Städte oder Teile von
Städten eingeführt. Zunehmen könnten auch die Expositionen durch
mehrere Geräte mit unterschiedlichen Strahlungscharakteristiken.
(S19)
O
Strahlung der drahtlosen
Netzwerke stört die Funktionen anderer elektrischer Apparate. (S19)
O
Die Strahlung dieser Geräte
überdeckt die Strahlung der drahtlosen Netzwerke, was zu deren
Fehlfunktion führen kann. (S19) …
O
Studie: Störung durch WLAN
bei Verdünnungssystem, Ventilator, Ultraschall-Doppler-Gerät zur
Herzfrequenzüberwachung(S20)
O
Die Autoren kommen zum
Schluss, dass industrielle Mikrowellenöfen in Spitälern nicht neben
den Access-Points eines Wlans zu positionieren sind. (S20)
O
Die Autoren machen darauf
aufmerksam, dass Bluetooth-Verbindungen durch WLANs gestört werden
könen. (S20)
O
Langzeit- und
nicht-thermische Auswirkungen sind zurzeit noch ungenügend
erforscht. (S20)
O
Aufgrund der noch
ungenügenden Datenlage bezüglich Gesundheitsrisiken besteht bei
drahtlosen Netzwerken Forschungsbedarf… (S21)
O
Grundsätzlich müssen
folgende Anforderungen erfüllt werden: Schutz der Gesundheit und der
Sicherheit der Benutzenden und anderer Personen, …
O
Nach dem aktuellen
Wissensstand kann keine Aussage über langfristige gesundheitliche
Wirkungen in Folge hochfrequenter Strahlung von drahtlosen
Netzwerken gemacht werden. Im Sinne der Informiertheit der
Konsumentinnen und Konsumenten über eine strahlungsarme Verwendung
drahtloser Netzwerke wäre eine konsumentenfreundliche
Strahlungsdeklaration der Produkte wünschenswert. (S32)
O
Eine gesundheitliche
Beurteilung drahtloser Netzwerke wird dadurch erschwert, dass sie
Expositionen bei verschiedenen Nutzungen komplett andere
Eigenschaften aufweisen können, (S16)
O
Neu werden auch WiMAX
kompatible Chips hergestellt, die standardmässig in Laptops
eingebaut werden können…. Es ist anzunehmen, dass bei diesen Geräten
auch mit höherer Strahlenbelastung zu rechnen ist. (S16)
M e d i z
i n i s c h e s
Elektrohypersensibilität:
Nicht
jeder Mensch reagiert erkenntlich auf Elektrosmog, so hat z.B. auch nicht jeder eine
Heuschnupfenallergie. Leidet jedoch jemand an Heuschnupfenallergie, so
leidet diese Person sehr. Man nimmt an, dass
5 – 10% -Tendenz steigend- der Bevölkerung elektrohypersensibel sind.
Dies sind die
bekannten Fälle. Vielfach wird Elektrosmog jedoch als ein Mitverursacher
von Beschwerden angesehen. Der bekannte Tropfen, der das Fass zum
Überlaufen bringt. Eine latent vorhandene Schwäche wandelt sich zur
manifesten Krankheit.
Dr. C. Waldmann-Selsam, Dr. U. Säger, Ärzteinitiative Bamberger Appell:
„Diese Berichte zeigen, dass Menschen seit Jahren durch gepulste
hochfrequente elektromagnetische Felder oft schwer erkrankt sind, ohne
dass die behandelnden Ärzte die Ursache erkannten. Daher litten und
leiden Menschen, die zu Hause oder am Arbeitsplatz der Hochfrequenz
ausgesetzt sind und erhalten keine Therapie. Die entscheidende Therapie
ist: Beendigung der Exposition!“
Gestörtes
Immunsystem:
Die Strahlen des Elektrosmogs führen zu einer Täuschung des Hirns und
werden als „Licht“ wahrgenommen. Dadurch geht der Körper nicht mehr
in Tiefschlafphasen. Das Hormon Melatonin wird nur im Schlaf produziert
und fehlt somit dem Immunsystem zur Bekämpfung von Krankheiten.
Gestörte
Zellkommunikation:
Die Hochfrequenzen werden beim Handy 217 mal/Sekunde, beim Handymast 217
mal bis 1740mal pro Sekunde und
bei den DECT-Schnurlostelefonen 100 mal/Sek. zerhackt. Die jeweiligen
Basisstationen senden ununterbrochen. Das biologische System reagiert
nicht auf die absolute Leistung, sondern auf die Leistungsänderung pro
Zeiteinheit. Die Zellen stehen in Kommunikation miteinander, tauschen
nonstop lebenswichtige Informationen aus. Das machen sie mit
elektromagnetischen Signalen und über den Ionenaustausch an den
Zellmembranen. Die Ionen werden gepulst durch Ionenkanäle geleitet und
zwar in Frequenzbereichen bis etwa 400 Hertz. Genau hier befinden sich
die technischen Signale der Mobilfunknetze. Es geht hier um technische
Informationen, die biologisch verarbeitet werden.
Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke (BHS)
(Studie
Salford): Schwache, gepulste Mikrowellenstrahlung verursacht eine
signifikante Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bereits bei 10% der vielgerühmten
Schweizer Vorsorgewerte. Das heisst nach 3 Minuten mit einem
Strahlungswert von 0.6V/m
ist die Blut-Hirnschranke offen. Dadurch können Albumine und andere,
kleinere Moleküle (auch giftige) ins Gehirn eindringen. Albumin ist ein
körpereigenes Eiweiss, das normalerweise nicht ins Hirn gelangt. Die
Barriere verhindert, dass Gifte, Medikamente und andere gefährliche
Substanzen ins Gehirn eindringen können. Schwedische Forschungen
zeigen, dass die Strahlung von mobilen Telefonen diese Barriere öffnet
und es so den Schadstoffen leichter macht, in das Gehirn zu gelangen...
Melatonin ist wesentlich an der Bekämpfung von Krebszellen beteiligt
(zu Melatonin siehe weiter oben unter Immunschwäche).
Schlafstörungen: Melatonin,
ein körpereigenes Hormon, ist wesentlich an einem guten, erholsamen
Schlaf beteiligt. Es wird ausgeschüttet, sobald die Augen geschlossen
sind und das Licht gelöscht ist. Hochfrequente Strahlen verschiedener
Geräte können diese Melatoninproduktion verringern, (siehe auch
gestörtes Immunsystem)
Kinder-
und Jugendgehirne:
Wissenschaftler
entdeckten, dass ein nur 2 Min. dauernder Mobiltelefon-Anruf die natürliche Aktivität
eines Kindergehirns bis zu zwei Stunden danach verändert. Sie fanden ausserdem erstmalig heraus, wie Strahlen eines Mobiltelefons tief ins
Gehirn eindringen und dies nicht nur gerade ums Ohr. Ärzte fürchten,
dass die gestörte Hirnaktivität bei Kindern zu Problemen im Verhalten
durch psychische Veränderungen
und zu Störungen der Lern- und Konzentrationsfähigkeit führen könnte.
Das mobile Telefonieren in den Pausen würde dann die Stimmung und Lernfähigkeit im Klassenzimmer
beeinflussen. Die
Veränderungen in den Gehirnströmen könnten zu Konzentrationsschwäche,
Gedächtnislücken, Lernunfähigkeit und aggressivem Verhalten führen
(Dr.
Gerald Hyland, Regierungsbeauftragter für Mobiltelefonie, The
Mirror-London 26.1.01). Die Kolodynski-Studie belegt, dass bestrahlte
Kinder sich Zahlenfolgen weit schlechter merken können…
Krebsgefahr:
US-Umweltbehörden EPA beweisen den Einfluss von Feldern auf die
Hormonproduktion im Gehirn. Diese Studie bestätigt, dass EMF bei
Kindern Leukämie auslösen können. Auch bei Erwachsenen die diesen
Feldern ausgesetzt sind, steigt das Risiko, an Krebsarten, Immun- und
Nervenstörungen sowie Gehirn- und sonstigen Tumoren zu erkranken. Die
elektromagnetischen Felder greifen in das biochemische Räderwerk der
Zelle ein oder beeinflussen die Gene. Wechselwirkungen der
künstlich produzierten elektromagnetischen Strahlung mit den Zellen des Immunsystems können
die Entstehung von Krebszellen begünstigen.
Erkenntnisse aus Studien:
Biologische Effekte
hier anklicken
Zusammengestellt von der Umweltorganisation Diagnose-Funk
Studien:
Weiteres dazu finden Sie auf den Seiten "Studien" oder "Aktuelles"
W i r t s c h a f t l i c h e s
Immobilien:
Preissturz wegen Strahlen
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Titel an, dann öffnet sich ein Artikel zu
"Immobilien verlieren an Wert"
Haftpflicht:
Private
und teils schlecht informierte Gemeindebehörden lässt man ahnungslos
entsprechende Standortverträge unterschreiben. Nicht zu unterschätzen
ist auch die Gefahr von Haftungsforderungen an die Grundeigentümer,
Verkehrswertverminderung der umliegenden Immobilien für die Besitzer
und Wertverluste. Bei Abschluss von Standort-Mietverträgen, wird
verschwiegen, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung
nicht auszuschliessen ist und zudem wird der Vermieter nicht darüber
orientiert, dass dieser nach ZGB Art. 684 und 679 schadenersatzpflichtig
wird. (Sorgfaltspflicht des Grundeigentümers)
Bundesbauten
stünden aus Gründen des Vorsorgegedankens als Antennenstandorte nicht
mehr zur Verfügung, sagte das Bundesamt für Bauten und Logistik schon
1999 in einer Information an die Mobilfunkbetreiber. Es gelte ausserdem,
mögliche Haftpflichtansprüche gegenüber dem Bund infolge
gesundheitlicher Schädigungen der Mitarbeitenden abzuwehren.
T e c h n i s c h e s
Grenzwert:
Während
die Weltgesundheitsbehörde WHO Strahlendosen von 120 Mikrowatt pro
Quadratmeter (das sind 0.2V/m) bereits als potenziell krebsfördernd
einstuft, dürfen Mobilfunkanlagen hierzulande mit Aussengrenzwerten bis
zu 9000 mW/m2 strahlen. (Das sind 58V/m) Diese Strahlung ist derart
stark, damit die Nutzer auch noch aus Stahlbetonkellern problemlos
telefonieren können!
Das
Bundesgericht setzte den Grenzwert am 30. Aug. 2000 „…nicht nach
medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und
betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche
Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber fest...“.
Der
Bundesrat hat die Grenzwerte festgelegt. Diese wurden aber schon in der
Vernehmlassung von 1999, also vor deren Festlegung, von der
Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener (heute
Gigaherz.ch) und der Schweizerischen Energiestiftung als zu hoch
abgelehnt!!! Sind wir deshalb obrigkeitsgläubig, nur weil irgendwann
mal ein umstrittener wirtschaftsfreundlicher Grenzwert festgelegt worden
ist? Zwar wird immer wieder behauptet, die Schweiz habe die
strengsten Werte der Welt, weil sie nur 10% der von der WHO und ICNIRP
empfohlenen Werte
betragen.
Aber auch 10% mehr als festgelegt ist zuviel, umsomehr als trotzdem
Menschen unter den
verschiedensten
Beschwerden leiden. Elektromagnetische Strahlung hat zudem dieselbe
Ausbreitungscharakteristik wie Licht. Und alle die schon einmal
fotografiert haben, wissen, dass in Innenräumen automatisch 10 mal
weniger Licht herrscht als aussen. Und weil die Schweizer Grenzwerte nur
für Innenräume gelten, sind diese für die Mobilfunkbetreiber
praktisch gratis zu haben. Die Schweizer Bevölkerung ist demnach nicht
besser geschützt als die übrigen Europäer. Die Schweizer
Vorsorgewerte berücksichtigen auch lediglich die thermischen Wirkungen,
die weitaus gefährlicheren athermischen Wirkungen, welche die Menschen
krank machen, werden gänzlich vernachlässigt.
Vernachlässigt
wird auch der Umstand, dass diese Werte nur vor kurzzeitigen Einflüssen
schützen. Antennen aber strahlen Tag und Nacht, Jahr für Jahr. Liest
man den erläuternden Bericht zu dieser Verordnung, so tritt zu Tage,
dass der Bundesrat sehr wohl weiss, dass diese in keinem Fall dem
gesundheitlichen Schutz Rechnung trägt und sogar einige Gesetze
(Umweltschutzgesetz, Menschenrechte, Verfassung) verletzt. So stellen
die Bürger mit Berechtigung die Frage, wozu es Gesetze gibt, wenn sie
durch eine Verordnung ausgehebelt werden, durch eine Verordnung, die
ganz offensichtlich die wirtschaftlichen Interessen vor diejenigen der Bürger
setzt.
Viele
Beschwerden beginnen schon unterhalb der Werte von 0,1 V/m, Schlafstörungen
bereits bei 0,04 V/m (Studie Schwarzenburg), Schnelleres Wachstum von
Krebs wird bei 0,48 V/m beobachtet. So muss ernsthaft darüber
nachgedacht werden, was Werte von 4 V/m bzw. 6 V/m in einer solchen
Verordnung zu suchen haben. Der Bundesrat setzt Grenzwerte fest, nimmt
keine Verantwortung wahr sondern delegiert einfach weiter. So z.B.
Bundesrat Leuenberger: „Sensibilität und Bewusstsein für Elektrosmog
sollen die Kantone entwickeln. Sie stehen näher an der Bevölkerung,
diese müssen ihre Verantwortung wahrnehmen“. Zum Thema Forschung in
der Schweiz, äussert er sich: „Die Telekom-Industrie verdient mit den
Handys Milliarden, diese sollen die Forschung doch bezahlen….“. Erwähnenswert
in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der Bund weit über 50% der
Swisscom-Aktien hält!
Feldstärke:
Gemäss
Fernmeldekonzession ist die verlangte Abdeckung mit 0.00018V/m bei
900MHz und 0.00035 V/m bereits erfüllt. Feldstärken von 4-6 V/m sind
zum Telefonieren absolut unnötig und belasten nur die Gesundheit von
Mensch und Natur.
Vollabdeckung:
Die
vertragliche Pflicht
der Mobilfunkanbieter zur
Abdeckung der Schweizer Bevölkerung mit GSM-Strahlung
ist schon längst erfüllt. Der Weiterausbau der UMTS-Netze dient seither nur noch der
Erhöhung der Milliardenumsätze und dem harten Kampf um Marktanteile.
Lebensnotwendigkeit:
Mobilfunk gehört gesetzlich nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung
mit Infrastrukturmitteln (Bundesgericht 23. Sept. 2003). Mobilfunk gehört
also nicht zum Service public.
Schnurlose
DECT-Telefone
sind
gefährlich. Die Basistation jedes DECT-Schnurlosentelefons ist ein
Mobilfunksender, der rund um die Uhr Strahlung aussendet. Tag und Nacht,
gleichgültig, ob telefoniert wird oder nicht. Damit halten Sie einen
Mobilfunksender in der eigenen Wohnung. Die DECT-Basisstation sendet
also ohne Unterbrechung in der Sekunde gleichsam 100 „Blitze“ aus,
von denen jeder einzelne aus mehr als einer Milliarde Schwingungen der
Trägerfrequenz besteht. Ihre Strahlung durchdringt aber selbst
Betondecken und Wände – und selbstverständlich dünne Schädelknochen!
Besonders gefährdet sind Kinder, alte Menschen, Kranke, schwangere
Frauen und andere Risikogruppen. Wenn Sie unter Kopfschmerzen,
Schlafschwierigkeiten, Nervosität und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
leiden, könnte ein DECT-Telefon in Ihrer Wohnung oder in der
Nachbarschaft die Ursache sein: Trennen Sie Ihr Telefon vom Stormnetz,
sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, telefonieren Sie stattdessen wieder mit
einem herkömmlichen Schnurtelefon!
Strahlenkummullierung: Gemessen
werden jeweils die einzelnen strahlenden Komponenten. Kaum jemand
beschäftigt sich mit dem Aufsummieren der Strahlung der einzelnen
Geräte. So bleibt offen, welchen Strahlenwerten ein Körper ausgesetzt
ist, wenn die Mobilfunkantenne vom Nachbardach gemäss Bau-Ausschreibung
mit 5.75 V/m strahlt, die DECT-Telefone und WLAN
Computer-Funkverbindungen der Nachbarn in unsere Wohnung strahlen und
ein Passant am Handy telefonierend vorbeigeht.
Argumente gegen die Zurückweisung
des Antennen-Moratoriums
Warum
wollen wohl manche ein Moratorium?
Unsere Schweizer Grenzwerte betragen 4-6 V/m in Innenräumen. Im
Aussenbereich (inkl. Verkehrsmitteln) betragen diese aber 40-60 V/m! Im
Land Salzburg wurde seitens der Behörde empfohlen, 0,02 V/m infolge
GSM-Mobilfunkstrahlung und 0,006 V/m infolge UMTS-Strahlung nicht zu überschreiten.
Diese Werte sind durch die gesamteuropäische Erfahrung seit Jahren erhärtet.
Übrigens, mit einem Wert von 0.0000015 V/m (gemäss Schreiben vom
Orange vom 7. Nov. 2003) ist Handy-Empfang immer noch gewährleistet!
Der offizielle Grenzwert basiert demgegenüber auf blosser Physik. Der
menschliche Körper, der vor allem aus Wasser besteht, darf sich nicht
übermässig erwärmen. Biologische Studien zu Zellveränderungen, zu
Nerven-Reaktionen, zur Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke usw.
wurden jedoch damals nicht gemacht! Heute aber gibt es solche Studien
und sie sind alarmierend. Zwei aktuelle Krebsstudien (Naila, Deutschland
und Netanya, Israel), ergaben ein 3 bzw. 4 faches Krebsrisiko neben
Mobilfunksendern bei 0,2 bis 1,4 V/m.
Jedes neu auf den Markt kommende Medikament muss zuvor jahrelang auf
seine Gesundheitsverträglichkeit geprüft werden. Dies ganz im Gegensatz
zur Bestrahlung durch Elektrosmog, wo z. Zt „Versuche am Menschen“
gemacht werden. Da die Mobilfunk-Technologie relativ neu ist, gibt es nur
wenige Resultate zur Langzeitreaktion auf den Menschen! Keine Versicherung
übernimmt die Haftung für Schäden, die durch
Mobil-Kommunikations-Technologie verursacht wird. Die allfälligen
sozialen und medizinischen Kosten tragen der Staat und die Krankenkassen,
also wir alle, solidarisch.
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