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Meinungen und Faktensammlung Elektrosmog / Mobilfunk

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Gesundheitliche Beschwerden

Was die Ämter wissen

Medizinisches

Elektrosensibilität:
Wie erkennen?     (Text wird erst beim Anklicken geöffnet)
Werden wir alle elektrosensitiv?    (Text wird erst beim Anklicken geöffnet)

Was ist gepulste Mobilfunk-Strahlung? (PDF)  (Text wird erst beim Anklicken geöffnet)

3  DVD´s zum Thema Mobilfunk  (Text wird erst beim Anklicken geöffnet)

Wirtschaftliches

Technisches

Argumente gegen die Zurückweisung von Antennen-Moratorium

Elektrosmog und Mobilfunk  -  Kontroverse ohne Ende?    

 

 

Gesundheitliche Beschwerden: Nachfolgend aufgelistet jene gesundheitlichen Beschwerden, die im Zusammenhang mit gepulster Sendetechnik beobachtet wurden („kursiv = Forschungsergebnisse):

Schädigungen der Erbsubstanz, Störung der Zellkommunikation, Beeinflussungen des Zentralen Nervensystems: Öffnung der Blut-Hirnschranke, EEG-Veränderungen, Reduzierung des Lernvermögens, Schwächung des Immunsystems, Beeinträchtigung des Hormonsystems, erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen, Neigung zu Unfruchtbarkeit, Missbildungen und irreguläre Schwangerschaftsverläufe, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Erschöpfungszustände, Müdigkeit, Depressionen, Reizbarkeit, Verhaltensstörungen bei Kindern wie Hyperaktivität und Aggressivität, Lernstörungen (ähnlich dem ADS-Syndrom), Schreibabies, Wachstums- und Entwicklungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Ohrengeräusche (Tinnitus), Schwindel, Augenreizungen, Sehstörungen, Blutbildveränderungen (rote Blutkörperchen reifen nicht mehr voll aus. Es kommt zu anämie-ähnlichen Symptomen), Verklumpungen der roten Blutkörperchen: Thrombosegefahr steigt, Augen-, Ohren- und Gehirntumore.

Erkenntnisse aus Studien: Biologische Effekte                   hier anklicken  
Zusammengestellt von der Umweltorganisation Diagnose-Funk

Ein neues Krankheitsbild: Das Mikrowellensyndrom   hier anklicken
 Dr. C. Waldmann-Selsam, Dr. U. Säger, Ärzteinitiative Bamberger Appell

 

Was die Ämter wissen:

Bundesamt für Gesundheit (Zitate):
 

Bern, 16.03.2007 - Der Bundesrat hat einen Bericht zum Risikopotential von drahtlosen Netzwerken verabschiedet. Der Bericht hat das Strahlungspotential, die Gesundheitsrisiken, die Datensicherheit und den Regelungsbedarf von drahtlosen Netzwerken wie Bluetooth, WLAN oder das neue WiMAX untersucht. Zum heutigen Zeitpunkt wird kein Regelungsbedarf festgestellt, weder was die steigende Anzahl an Hotspots (Bereiche mit kabellosem Internet-Zugang) anbelangt, noch hinsichtlich der Strahlung oder der Gesundheitsrisiken.
Die Risikoabschätzung zeigt nach aktuellem Wissenstand keinen Regelungsbedarf.
Das am 12. Februar 2007 gestartete nationale Forschungsprogramm ,Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit" wird sicher dazu beitragen, den Kenntnisstand über die besonderen Eigenschaften der Strahlenbelastung durch drahtlose Netzwerke zu verbessern.

 

 

Aus Bericht   „Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken“  Ù beim Anklicken öffnet sich die Homepage des BAG

Bericht in Erfüllung des Postulates 04.3594 Allemann vom 8. Oktober 2004

O    Festgestellt wurde beispielsweise, dass hochfrequente EMF von Mobilfunktelefonen schwache Veränderungen der Hirnaktivität         verursachen können. (S18)

O    Offen sind weiterhin die Fragen bezüglich einer postulierten Elektrosensibilität bestimmter Personen, sowie einer allfälligen besonderen Empfindlichkeit von Kindern. (S18)

O    Zudem erfolgt die technologische Entwicklung drahtloser Netzwerke rasant. (S19)

O    In Zukunft könnte die Strahlenbelastung grösser werden, da immer mehr Arbeitsplätze und Haushalte mit WLAN ausgestattet werden und zudem bei neueren Technologien die maximale Sendeleistung grösser ist. Es werden auch immer mehr flächendeckende WLANs über ganze Städte oder Teile von Städten eingeführt. Zunehmen könnten auch die Expositionen durch mehrere Geräte mit unterschiedlichen Strahlungscharakteristiken. (S19)

O    Strahlung der drahtlosen Netzwerke stört die Funktionen anderer elektrischer Apparate. (S19)

O    Die Strahlung dieser Geräte überdeckt die Strahlung der drahtlosen Netzwerke, was zu deren Fehlfunktion führen kann. (S19) …

O    Studie: Störung durch WLAN bei Verdünnungssystem, Ventilator, Ultraschall-Doppler-Gerät zur Herzfrequenzüberwachung(S20)

O    Die Autoren kommen zum Schluss, dass industrielle Mikrowellenöfen in Spitälern nicht neben den Access-Points eines Wlans zu positionieren sind. (S20)

O    Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass Bluetooth-Verbindungen durch WLANs gestört werden könen. (S20)

O    Langzeit- und nicht-thermische Auswirkungen sind zurzeit noch ungenügend erforscht. (S20)

O    Aufgrund der noch ungenügenden Datenlage bezüglich Gesundheitsrisiken besteht bei drahtlosen Netzwerken Forschungsbedarf… (S21)

O    Grundsätzlich müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Benutzenden und anderer Personen, …

O    Nach dem aktuellen Wissensstand kann keine Aussage über langfristige gesundheitliche Wirkungen in Folge hochfrequenter Strahlung von drahtlosen Netzwerken gemacht werden. Im Sinne der Informiertheit der Konsumentinnen und Konsumenten über eine strahlungsarme Verwendung drahtloser Netzwerke wäre eine konsumentenfreundliche Strahlungsdeklaration der Produkte wünschenswert. (S32)

O    Eine gesundheitliche Beurteilung drahtloser Netzwerke wird dadurch erschwert, dass sie Expositionen bei verschiedenen Nutzungen komplett andere Eigenschaften aufweisen können, (S16)

O    Neu werden auch WiMAX kompatible Chips hergestellt, die standardmässig in Laptops eingebaut werden können…. Es ist anzunehmen, dass bei diesen Geräten auch mit höherer Strahlenbelastung zu rechnen ist. (S16)
 

 

M e d i z i n i s c h e s

Elektrohypersensibilität: Nicht jeder Mensch reagiert erkenntlich auf Elektrosmog, so hat z.B. auch nicht jeder eine Heuschnupfenallergie. Leidet jedoch jemand an Heuschnupfenallergie, so leidet diese Person sehr. Man nimmt an, dass 5 – 10% -Tendenz steigend- der Bevölkerung elektrohypersensibel sind.
Dies sind die bekannten Fälle. Vielfach wird Elektrosmog jedoch als ein Mitverursacher von Beschwerden angesehen. Der bekannte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Eine latent vorhandene Schwäche wandelt sich zur manifesten Krankheit.
Dr. C. Waldmann-Selsam, Dr. U. Säger, Ärzteinitiative Bamberger Appell: „Diese Berichte zeigen, dass Menschen seit Jahren durch gepulste hochfrequente elektromagnetische Felder oft schwer erkrankt sind, ohne dass die behandelnden Ärzte die Ursache erkannten. Daher litten und leiden Menschen, die zu Hause oder am Arbeitsplatz der Hochfrequenz ausgesetzt sind und erhalten keine Therapie. Die entscheidende Therapie ist: Beendigung der Exposition!“

Gestörtes Immunsystem: Die Strahlen des Elektrosmogs führen zu einer Täuschung des Hirns und werden als „Licht“ wahrgenommen. Dadurch geht der Körper nicht mehr in Tiefschlafphasen. Das Hormon Melatonin wird nur im Schlaf produziert und fehlt somit dem Immunsystem zur Bekämpfung von Krankheiten.

Gestörte Zellkommunikation: Die Hochfrequenzen werden beim Handy 217 mal/Sekunde, beim Handymast 217 mal bis 1740mal pro Sekunde  und bei den DECT-Schnurlostelefonen 100 mal/Sek. zerhackt. Die jeweiligen Basisstationen senden ununterbrochen. Das biologische System reagiert nicht auf die absolute Leistung, sondern auf die Leistungsänderung pro Zeiteinheit. Die Zellen stehen in Kommunikation miteinander, tauschen nonstop lebenswichtige Informationen aus. Das machen sie mit elektromagnetischen Signalen und über den Ionenaustausch an den Zellmembranen. Die Ionen werden gepulst durch Ionenkanäle geleitet und zwar in Frequenzbereichen bis etwa 400 Hertz. Genau hier befinden sich die technischen Signale der Mobilfunknetze. Es geht hier um technische Informationen, die biologisch verarbeitet werden.

Öffnung der Blut-Hirn-Schranke (BHS) (Studie Salford): Schwache, gepulste Mikrowellenstrahlung verursacht eine signifikante Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bereits bei 10% der vielgerühmten Schweizer Vorsorgewerte. Das heisst nach 3 Minuten mit einem Strahlungswert von  0.6V/m ist die Blut-Hirnschranke offen. Dadurch können Albumine und andere, kleinere Moleküle (auch giftige) ins Gehirn eindringen. Albumin ist ein körpereigenes Eiweiss, das normalerweise nicht ins Hirn gelangt. Die Barriere verhindert, dass Gifte, Medikamente und andere gefährliche Substanzen ins Gehirn eindringen können. Schwedische Forschungen zeigen, dass die Strahlung von mobilen Telefonen diese Barriere öffnet und es so den Schadstoffen leichter macht, in das Gehirn zu gelangen... Melatonin ist wesentlich an der Bekämpfung von Krebszellen beteiligt (zu Melatonin siehe weiter oben unter Immunschwäche).

Schlafstörungen: Melatonin, ein körpereigenes Hormon, ist wesentlich an einem guten, erholsamen Schlaf beteiligt. Es wird ausgeschüttet, sobald die Augen geschlossen sind und das Licht gelöscht ist. Hochfrequente Strahlen verschiedener Geräte können diese Melatoninproduktion verringern, (siehe auch gestörtes Immunsystem)

Kinder- und Jugendgehirne: Wissenschaftler entdeckten, dass ein nur 2 Min. dauernder Mobiltelefon-Anruf die natürliche Aktivität eines Kindergehirns bis zu zwei Stunden danach verändert. Sie fanden ausserdem erstmalig heraus, wie Strahlen eines Mobiltelefons tief ins Gehirn eindringen und dies nicht nur gerade ums Ohr. Ärzte fürchten, dass die gestörte Hirnaktivität bei Kindern zu Problemen im Verhalten durch psychische Veränderungen und zu Störungen der Lern- und Konzentrationsfähigkeit führen könnte. Das mobile Telefonieren in den Pausen würde dann die Stimmung und Lernfähigkeit im Klassenzimmer beeinflussen. Die Veränderungen in den Gehirnströmen könnten zu Konzentrationsschwäche, Gedächtnislücken, Lernunfähigkeit und aggressivem Verhalten führen (Dr. Gerald Hyland, Regierungsbeauftragter für Mobiltelefonie, The Mirror-London 26.1.01). Die Kolodynski-Studie belegt, dass bestrahlte Kinder sich Zahlenfolgen weit schlechter merken können…

Krebsgefahr: US-Umweltbehörden EPA beweisen den Einfluss von Feldern auf die Hormonproduktion im Gehirn. Diese Studie bestätigt, dass EMF bei Kindern Leukämie auslösen können. Auch bei Erwachsenen die diesen Feldern ausgesetzt sind, steigt das Risiko, an Krebsarten, Immun- und Nervenstörungen sowie Gehirn- und sonstigen Tumoren zu erkranken. Die elektromagnetischen Felder greifen in das biochemische Räderwerk der Zelle ein oder beeinflussen die Gene. Wechselwirkungen der künstlich produzierten elektromagnetischen Strahlung mit den Zellen des Immunsystems können die Entstehung von Krebszellen begünstigen.

Erkenntnisse aus Studien: Biologische Effekte                   hier anklicken  
Zusammengestellt von der Umweltorganisation Diagnose-Funk

Studien: Weiteres dazu finden Sie auf den Seiten "Studien" oder "Aktuelles"

 

W i r t s c h a f t l i c h e s

Immobilien:
Preissturz wegen Strahlen   Ù Klicken Sie den Titel an, dann öffnet sich ein Artikel zu  "Immobilien verlieren an Wert"

Haftpflicht: Private und teils schlecht informierte Gemeindebehörden lässt man ahnungslos entsprechende Standortverträge unterschreiben. Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr von Haftungsforderungen an die Grundeigentümer, Verkehrswertverminderung der umliegenden Immobilien für die Besitzer und Wertverluste. Bei Abschluss von Standort-Mietverträgen, wird verschwiegen, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung nicht auszuschliessen ist und zudem wird der Vermieter nicht darüber orientiert, dass dieser nach ZGB Art. 684 und 679 schadenersatzpflichtig wird. (Sorgfaltspflicht des Grundeigentümers)

Bundesbauten stünden aus Gründen des Vorsorgegedankens als Antennenstandorte nicht mehr zur Verfügung, sagte das Bundesamt für Bauten und Logistik schon 1999 in einer Information an die Mobilfunkbetreiber. Es gelte ausserdem, mögliche Haftpflichtansprüche gegenüber dem Bund infolge gesundheitlicher Schädigungen der Mitarbeitenden abzuwehren.

 

T e c h n i s c h e s

Grenzwert: Während die Weltgesundheitsbehörde WHO Strahlendosen von 120 Mikrowatt pro Quadratmeter (das sind 0.2V/m) bereits als potenziell krebsfördernd einstuft, dürfen Mobilfunkanlagen hierzulande mit Aussengrenzwerten bis zu 9000 mW/m2 strahlen. (Das sind 58V/m) Diese Strahlung ist derart stark, damit die Nutzer auch noch aus Stahlbetonkellern problemlos telefonieren können!

Das Bundesgericht setzte den Grenzwert am 30. Aug. 2000 „…nicht nach medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber fest...“.

Der Bundesrat hat die Grenzwerte festgelegt. Diese wurden aber schon in der Vernehmlassung von 1999, also vor deren Festlegung, von der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener (heute Gigaherz.ch) und der Schweizerischen Energiestiftung als zu hoch abgelehnt!!! Sind wir deshalb obrigkeitsgläubig, nur weil irgendwann mal ein umstrittener wirtschaftsfreundlicher Grenzwert festgelegt worden ist? Zwar wird immer wieder behauptet, die Schweiz habe die strengsten Werte der Welt, weil sie nur 10% der von der WHO und ICNIRP empfohlenen Werte betragen. Aber auch 10% mehr als festgelegt ist zuviel, umsomehr als trotzdem Menschen unter den verschiedensten Beschwerden leiden. Elektromagnetische Strahlung hat zudem dieselbe Ausbreitungscharakteristik wie Licht. Und alle die schon einmal fotografiert haben, wissen, dass in Innenräumen automatisch 10 mal weniger Licht herrscht als aussen. Und weil die Schweizer Grenzwerte nur für Innenräume gelten, sind diese für die Mobilfunkbetreiber praktisch gratis zu haben. Die Schweizer Bevölkerung ist demnach nicht besser geschützt als die übrigen Europäer. Die Schweizer Vorsorgewerte berücksichtigen auch lediglich die thermischen Wirkungen, die weitaus gefährlicheren athermischen Wirkungen, welche die Menschen krank machen, werden gänzlich vernachlässigt.

Vernachlässigt wird auch der Umstand, dass diese Werte nur vor kurzzeitigen Einflüssen schützen. Antennen aber strahlen Tag und Nacht, Jahr für Jahr. Liest man den erläuternden Bericht zu dieser Verordnung, so tritt zu Tage, dass der Bundesrat sehr wohl weiss, dass diese in keinem Fall dem gesundheitlichen Schutz Rechnung trägt und sogar einige Gesetze (Umweltschutzgesetz, Menschenrechte, Verfassung) verletzt. So stellen die Bürger mit Berechtigung die Frage, wozu es Gesetze gibt, wenn sie durch eine Verordnung ausgehebelt werden, durch eine Verordnung, die ganz offensichtlich die wirtschaftlichen Interessen vor diejenigen der Bürger setzt.

Viele Beschwerden beginnen schon unterhalb der Werte von 0,1 V/m, Schlafstörungen bereits bei 0,04 V/m (Studie Schwarzenburg), Schnelleres Wachstum von Krebs wird bei 0,48 V/m beobachtet. So muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, was Werte von 4 V/m bzw. 6 V/m in einer solchen Verordnung zu suchen haben. Der Bundesrat setzt Grenzwerte fest, nimmt keine Verantwortung wahr sondern delegiert einfach weiter. So z.B. Bundesrat Leuenberger: „Sensibilität und Bewusstsein für Elektrosmog sollen die Kantone entwickeln. Sie stehen näher an der Bevölkerung, diese müssen ihre Verantwortung wahrnehmen“. Zum Thema Forschung in der Schweiz, äussert er sich: „Die Telekom-Industrie verdient mit den Handys Milliarden, diese sollen die Forschung doch bezahlen….“. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der Bund weit über 50% der Swisscom-Aktien hält!

Feldstärke: Gemäss Fernmeldekonzession ist die verlangte Abdeckung mit 0.00018V/m bei 900MHz und 0.00035 V/m bereits erfüllt. Feldstärken von 4-6 V/m sind zum Telefonieren absolut unnötig und belasten nur die Gesundheit von Mensch und Natur.

Vollabdeckung: Die vertragliche Pflicht der Mobilfunkanbieter zur Abdeckung der Schweizer Bevölkerung mit GSM-Strahlung ist schon längst erfüllt. Der Weiterausbau der UMTS-Netze dient seither nur noch der Erhöhung der Milliardenumsätze und dem harten Kampf um Marktanteile.

Lebensnotwendigkeit: Mobilfunk gehört gesetzlich nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Infrastrukturmitteln (Bundesgericht 23. Sept. 2003). Mobilfunk gehört also nicht zum Service public.

Schnurlose DECT-Telefone sind gefährlich. Die Basistation jedes DECT-Schnurlosentelefons ist ein Mobilfunksender, der rund um die Uhr Strahlung aussendet. Tag und Nacht, gleichgültig, ob telefoniert wird oder nicht. Damit halten Sie einen Mobilfunksender in der eigenen Wohnung. Die DECT-Basisstation sendet also ohne Unterbrechung in der Sekunde gleichsam 100 „Blitze“ aus, von denen jeder einzelne aus mehr als einer Milliarde Schwingungen der Trägerfrequenz besteht. Ihre Strahlung durchdringt aber selbst Betondecken und Wände – und selbstverständlich dünne Schädelknochen! Besonders gefährdet sind Kinder, alte Menschen, Kranke, schwangere Frauen und andere Risikogruppen. Wenn Sie unter Kopfschmerzen, Schlafschwierigkeiten, Nervosität und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, könnte ein DECT-Telefon in Ihrer Wohnung oder in der Nachbarschaft die Ursache sein: Trennen Sie Ihr Telefon vom Stormnetz, sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, telefonieren Sie stattdessen wieder mit einem herkömmlichen Schnurtelefon!

Strahlenkummullierung: Gemessen werden jeweils die einzelnen strahlenden Komponenten. Kaum jemand beschäftigt sich mit dem Aufsummieren der Strahlung der einzelnen Geräte. So bleibt offen, welchen Strahlenwerten ein Körper ausgesetzt ist, wenn die Mobilfunkantenne vom Nachbardach gemäss Bau-Ausschreibung mit 5.75 V/m strahlt, die DECT-Telefone und WLAN Computer-Funkverbindungen der Nachbarn in unsere Wohnung strahlen und ein Passant am Handy telefonierend vorbeigeht.

 

Argumente gegen die Zurückweisung des Antennen-Moratoriums 

Warum wollen wohl manche ein Moratorium?

Unsere Schweizer Grenzwerte betragen 4-6 V/m in Innenräumen. Im Aussenbereich (inkl. Verkehrsmitteln) betragen diese aber 40-60 V/m! Im Land Salzburg wurde seitens der Behörde empfohlen, 0,02 V/m infolge GSM-Mobilfunkstrahlung und 0,006 V/m infolge UMTS-Strahlung nicht zu überschreiten. Diese Werte sind durch die gesamteuropäische Erfahrung seit Jahren erhärtet. Übrigens, mit einem Wert von 0.0000015 V/m (gemäss Schreiben vom Orange vom 7. Nov. 2003) ist Handy-Empfang immer noch gewährleistet! Der offizielle Grenzwert basiert demgegenüber auf blosser Physik. Der menschliche Körper, der vor allem aus Wasser besteht, darf sich nicht übermässig erwärmen. Biologische Studien zu Zellveränderungen, zu Nerven-Reaktionen, zur Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke usw. wurden jedoch damals nicht gemacht! Heute aber gibt es solche Studien und sie sind alarmierend. Zwei aktuelle Krebsstudien (Naila, Deutschland und Netanya, Israel), ergaben ein 3 bzw. 4 faches Krebsrisiko neben Mobilfunksendern bei 0,2 bis 1,4 V/m.

Jedes neu auf den Markt kommende Medikament muss zuvor jahrelang auf seine Gesundheitsverträglichkeit geprüft werden. Dies ganz im Gegensatz zur Bestrahlung durch Elektrosmog, wo z. Zt „Versuche am Menschen“ gemacht werden. Da die Mobilfunk-Technologie relativ neu ist, gibt es nur wenige Resultate zur Langzeitreaktion auf den Menschen! Keine Versicherung übernimmt die Haftung für Schäden, die durch Mobil-Kommunikations-Technologie verursacht wird. Die allfälligen sozialen und medizinischen Kosten tragen der Staat und die Krankenkassen, also wir alle, solidarisch.